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   BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86   

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https://dejure.org/1986,7840
BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86 (https://dejure.org/1986,7840)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1986 - 4 B 181.86 (https://dejure.org/1986,7840)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1986 - 4 B 181.86 (https://dejure.org/1986,7840)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ungenügende Sachverhaltsaufklärung als Verfahrensfehler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 2 B 35.60 - ; Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 2 B 35.60 - ; Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Was das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären hatte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 2 B 35.60 - ; Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Was das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären hatte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Das gilt selbst dann, wenn diese Auffassung einer revisionsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (vgl. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 2 B 35.60 - ; Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 4 B 181.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 2 B 35.60 - ; Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
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